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Exakte Positionsbestimmung

Das autonome Fahren bei Schlepper- und Maschinensteuerung in der Landwirtschaft sowie deren exakte Positionsbestimmung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Moderne Landmaschinen erhalten über FPS die zur Echtzeitpositionierung nötigen Korrekturdaten.
Durch dieses GPS-Korrektur-Signal (FahrzeugPositionierungsSystem Bayern), dessen Nutzung nach Anmeldung ab 01. Oktober 2017 kostenfrei zur Verfügung steht, lassen sich Schlepper und Arbeitsmaschinen zentimetergenau (ca. 1-2 cm) über den Acker steuern. Dieses Signal ist herstellerunabhängig und flächendeckend verfügbar. Dies bedeutet für viele bayerische landwirtschaftliche Strukturen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Precision Farming.
Weitere Vorteile:
- keine Überlappungen und keine Fehlstellen bei Saat, Pflanzenschutz und Düngung
- Höhere Spurgenauigkeit
- Kostenersparnis im Hinblick auf Produktionsmittel und Kraftstoff
- Zeitersparnis
- Schont Bodenleben und Umwelt durch gleichbleibende Fahrgassen
- Individuelle Anpassung der Nährstoffversorgung mit Hilfe von Ertragskarten
- freier Zugang zu Positionierungssignalen fördert zukünftige Innovationen
- Steigert den Ertrag
- Positionen jederzeit wiederherstellbar
- Attributierung und Visualisierung mit eigenen Basisdaten
- Offenes standardisiertes Datenformat
- Qualitätskontrolle der FPS-Daten durch die Zentrale
- Transparenter Tarif
- speziell auf die Bedürfnisse der modernen Landwirtschaft zugeschnitten
Technische Daten:
Verfügbarkeit |
flächendeckend für Bayern |
Positionierungssystem |
Amtliches ETRS89(DREF91)-System |
Genauigkeit |
1-2 cm Lage und 2-3 cm Höhe (Geräteabhängig) |
Übertragungsmedium |
Mobile Internetverfahren (GPRS, UMTS) - NTRIP |
Datenformate |
RTCM 2.3 und 3.1 |
GNSS-Systeme |
GPS und GLONASS |
Taktrate |
1 Sekunde |
Preisinformation
- die Nutzung der Korrekturdaten des Landwirtschaftlichen Fahrzeugpositionierungsservice (LFPS) ist kostenfrei
- für die Anmeldung und Nutzerverwaltung fällt ein Entgelt von
50 Euro für drei Jahre an
- bei Verlängerung des LFPS nach drei Jahren ist das Entgelt erneut fällig
- die Abrechnung erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Bereitstellung der Zugangsdaten
Laufzeit und Kündigung
- die Laufzeit beträgt drei Jahre und beginnt mit Zustellung der Zugangsdaten
- Verlängerung der Laufzeit jeweils um weitere drei Jahre, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird
Anmeldung
- zur Anmeldung beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung klicken Sie bitte hier.
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